Bundesratsinitiative zur Ferkelkastration
Niedersachsen setzt sich beim Bund dafür ein, dass bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäubung für eine begrenzte Zeit weiterhin zulässig ist. Das Kabinett hat am Dienstag (14.08.) in Aussicht genommen, einer Bundesratsinitiative aus Bayern zur Änderung des Tierschutzgesetzes beizutreten. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass der Eingriff ab 1. Januar 2019 verboten ist, Niedersachsen möchte die Übergangsregelung um drei Jahre verlängern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast wurde vom Kabinett beauftragt, in Bayern für eine Verkürzung der Übergangsfrist einzutreten, dann soll eine Mitantragstellung erfolgen.
Tierschutz ist uns ein großes Anliegen. Wir sind aber derzeit technisch noch nicht so weit, die bekannten Alternativen der Ferkelkastration ohne Betäubung flächendeckend umzusetzen
, betonte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
Die Verschiebung sei notwendig, um die Ergebnisse der derzeit laufenden Studien auszuwerten, in die Praxis umzusetzen und gleichzeitig durch gemeinsame Anstrengungen von Erzeugern, Politik und Verbraucherverbänden eine breitere Akzeptanz für die Immunokastration zu erreichen.
Ministerin Barbara Otte-Kinast: Es ist unser klares Ziel, dass es weiterhin Ferkel aus Niedersachsen gibt und nicht nur aus Dänemark oder den Niederlanden. Die Sauenhalter brauchen endlich Planungssicherheit
. Sie befürchtet einen Strukturbruch in diesem Bereich der Landwirtschaft, falls die Verlängerung nicht erreicht werden könne. Besonders kleine, familiengeführte Betriebe bräuchten eine praktikable Lösung.
Hintergrund:
Alternativ stehen derzeit drei Verfahren zur Verfügung, die bereits in der Praxis geprüft werden: die Jungebermast, die Jungebermast mit Impfung gegen den Ebergeruch (die so genannte Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Inhalations- oder Injektionsnarkose. Außerdem soll der in Dänemark angewandte Skandinavische Weg
getestet werden. Darunter versteht man eine Kastration nach einer Lokalanästhesie, die durch den Landwirt vorgenommen wird. Dafür müssen aber sowohl das Tierschutzgesetz, als auch das Arzneimittelgesetz geändert werden. Alle vier Möglichkeiten sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht und beschrieben.
INFO:
Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu dieser Thematik wurden in dem von der DGfZ herausgegebenen Journal ZÜCHTUNGSKUNDE publiziert. Insbesondere die vielversprechende Jungebermast war für die DGfZ Anlass, 2012 das Themenheft Grundlagen der Ebermast
und 2014 das Themenheft Forschungsergebnisse Ebermast
herauszugeben. 2018 wurde das Informationsmaterial mit einem Band der Schriftenreihe zum Thema Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration
ergänzt.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei/DGfZ