16.11.2016rss_feed

Bundestag: Ausschuss für Antibiotikaminimierung

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt die Annahme des Koalitionsantrags zur Antibiotikaminimierung in der Human- und Tiermedizin (18/9789) im Plenum des Bundestages. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprach sich der Ausschuss dafür aus, den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern sowie in den Beratungen zur EU-Tierarzneimittelnovelle ein Verbot für den Internethandel von Antibiotika zu erwirken. Darüber hinaus soll die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2020 weiter umgesetzt werden. In der Veterinärmedizin soll zudem im Sinne des sogenannten One-Health-Ansatzes ein einheitlicher Rechtsrahmen für ein umfassendes Hygiene-, Gesundheits- und Haltungsmanagement in der Tierhaltung entwickelt werden. Des Weiteren wollen die Koalitionsfraktionen erreichen, dass Antibiotika mit besonderer Bedeutung für Menschen im Rahmen der Umwidmung für den Gebrauch bei Tieren nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden und grundsätzlich vorab Antibiogramme erstellt werden müssen.


Für die Zukunft soll die Einrichtung eines ständigen veterinär- und humanmedizinischen Fachgremiums geprüft werden, das regelmäßig die Resistenzlage der Antibiotika evaluiert, bewertet und eine Empfehlung zum Einsatz von Antibiotika abgeben soll. Ökonomische Fehlanreize bei Tierarzneimitteln sollen abgeschafft werden, indem bei Beibehaltung des Dispensierrechts für Veterinäre die Rabattgewährung seitens der Hersteller von antimikrobiell wirksamen Mitteln auf den Prüfstand gestellt wird. Auch die Preisgestaltung für antimikrobiell wirksame Mittel soll in diesem Zuge überarbeitet werden, um bestehende Fehlanreize zu beseitigen. Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass schon jetzt der Einsatz von sogenannten Reserveantibiotika in der Tierhaltung zurückgehe. Der Antrag wird diesen Trend unterstützen, hieß es. Dass jedoch irgendwann einmal eine Nulllösung erreicht werden könne, also keine Antibiotika in der Tierhaltung mehr eingesetzt werden, sei unrealistisch. Denn kranke Tiere müssen behandelt werden, meinten CDU/CSU und SPD. Die Sozialdemokraten hoben hervor, dass mit dem Antrag zur Reduzierung der Antibiotikaresistenzen nicht nur auf die Humanmedizin geguckt werde, sondern auch die Landwirtschaft Verantwortung übernehme.

Die Linksfraktion erkannte an, dass der Antrag ein Gewinn im Streben zur Reduzierung der Anwendung von Antibiotika sei. Aber es wird dabei nur bei den Symptomen angesetzt, kritisierte die Fraktion. In der Praxis müsse das Personal in den Ställen aufgestockt, qualifiziert und besser bezahlt werden. Prekäre Arbeitsverhältnisse seien hingegen die Realität. Die Marktpreise sollten zudem für die Tierhalter realistisch und fair gestaltet sein, um nicht unter den Kosten produzieren und verkaufen zu müssen. Die Grünen forderten zudem, dass keine Rabatte beim Verkauf großer Mengen von Medikamenten mehr gewährt werden dürfen, denn im Rabattsystem gibt es falsche Anreize. Auch die Herdenbehandlung in der Geflügeltierhaltung über das Trinkwasser wurde moniert. Nur tatsächlich kranke Tiere sollen behandelt werden. Die Bundesregierung versprach, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass in den Ländern, die Antibiotika als Leistungsförderer in der Mast anwenden, diese nur zu therapeutischen Zwecken nutzen sollen. Hinsichtlich der Regelungen zur Betreuung von Tierbeständen werde eine Initiative auf EU-Ebene abgewartet, in die sich die Bundesrepublik einbringen wolle. Bei der Rabattierung von Antibiotika gebe hingegen die derzeit gültige Rechtslage keine direkten Eingriffsmöglichkeiten her. Allerdings sollen Möglichkeiten untersucht werden, das Problem anzugehen.

Quelle: Dt. Bundestag