09.03.2012rss_feed

BVG-Urteil bekräftigt Nulltoleranz auf den Äckern

Bereits auf Äcker ausgebrachtes Saatgut, in dem Spuren von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen nachweisbar sind, muss grundsätzlich vernichtet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am 29. Februar entschieden. Auch wenn unbeabsichtigt gv-Körner in das Saatgut geraten sind, betrachtet das BVG einen solchen Anbau als nicht genehmigte Freisetzung, der zudem gegen das Gentechnikgesetz verstößt. Das Urteil könnte sich auch auf Forschungsvorhaben mit gv-Pflanzen auswirken.

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Quelle: BMBF