Der Agrarausschuss beschließt Novellierung des Tierschutzgesetzes
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwochvormittag dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (17/10572) in geänderter Fassung mit dem Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen das Votum der Opposition zugestimmt. Die Novellierung soll unter anderem die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken verringern und die betriebliche Eigenkontrolle im Hinblick auf den Tierschutz etablieren. Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass Deutschland im Bereich des Tierschutzes im weltweiten Vergleich an der Spitze stehe. Ziel des Gesetzes sei, mehr Tierschutz zusammen mit den Tierhaltern zu erreichen. Das bei der betäubungslosen Ferkelkastration sofortigen Verbotsforderungen mit dem Gesetzentwurf nicht nachgekommen wurde, liege an fehlenden praxistauglichen Lösungen, erläuterte die CDU/CSU-Fraktion. Der Termin wird auf das Jahr 2019 verschoben.
Die SPD bezeichnete hingegen den Entwurf als dürr
und hielt entgegen, dass es mittlerweile unzählige Alternativen zur Betäubung von Ferkeln gebe. Zudem kritisierten die Sozialdemokraten, dass die Regelungen hinsichtlich der Bestimmung von sogenannten Qualzuchten unzureichend seien. Das Tierschutzgesetz ist deshalb kein Gesetz, das diesen Namen verdient
, hieß es von der SPD-Fraktion. Der Bericht der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2011 (17/6826) belege, dass Deutschland in vielen Bereichen führend ist, verteidigten die Liberalen den Entwurf vor weitergehenden Forderungen. Dass bis spätestens 2018 die Ferkelkastration nur noch mit Betäubung durchgeführt werden soll, gestand die FDP zu. Doch ein vorschnelles Verbot würde zum jetzigen Zeitpunkt zu Verwerfungen im Markt zum Nachteil kleiner Betriebe führen. Die Fraktion Die Linke bezeichnete den Gesetzentwurf als extreme Enttäuschung
. Die Linksfraktion forderte klare Regeln im Umgang mit Qualzuchten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen monierte, dass durch die Novelle nun die Beurteilung im Ermessen der Züchter liege, die aber unter Umständen von Eigeninteresse geleitet sei. Mit diesem Gesetz schöpfen wir den Spielraum, den wir haben, nicht aus
, kritisierten die Grünen. Ein vorgelegter Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Neuregelung des Tierschutzgesetzes (17/9783) und der Linksfraktion zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (17/10694) wurde mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Quelle: Dt. Bundestag