Deutschland setzt BSE-Testalter herauf - Untersuchungspflicht auf BVD
Deutschland setzt das BSE-Testalter für Rinder auf 48 Monate herauf. Einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat am 28. November zugestimmt.
Die Änderung tritt bereits am 1. Januar 2009 in Kraft. Grundlage ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom Oktober. Sie ermächtigt die 15 alten EU-Mitgliedstaaten angesichts des deutlich rückläufigen BSE-Risikos, das Testalter auf 48 Monate festzulegen, schreibt der Agrarpressedienst AIZ.
Der Bundesrat hat auch beschlossen, am 1. Januar kommenden Jahres eine Untersuchungspflicht auf die Bovine Virusdiarrhoe (BVD-Virus) einzuführen. Ab diesem Stichtag dürfen nur noch Rinder aus nachweislich BVD-unverdächtigen Betrieben gehandelt werden. Eine Ausnahme gilt für unmittelbar in andere EU-Mitgliedstaaten ausgeführte Tiere. Dauerhaft infizierte Rinder dürfen nicht mehr gehandelt werden, sondern müssen geschlachtet werden. Die zuständigen Behörden können Impfungen gegen das BVD-Virus anordnen oder verbieten. Die Bovine Virusdiarrhoe ist in Deutschland endemisch und auch weltweit verbreitet. Bisher gibt es gegen diese anzeigepflichtige, wirtschaftlich bedeutende Tierseuche nur freiwillige Bekämpfungsprogramme der Länder.
Quelle: AHO