Drittmittel für Hochschulen
Die Drittmitteleinnahmen der deutschen Hochschulen lagen im Jahr 2014 bei 7,3 Milliarden Euro. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2756) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2096) und konstatiert, dass die Höhe der Drittmittel annähernd den für Forschung aufgewendeten Grundmitteln entsprechen würden. Die Bundesregierung macht deutlich, dass Drittmittel kein Ersatz für unzureichende Grundfinanzierung seien. Die Grundfinanzierung falle aber in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
Die Abgeordneten hatten bemängelt, dass zu beobachten sei, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt, wie auch der Anteil für die Forschung seit mehr als einem Jahrzehnt insgesamt hinter dem Wachstum der Drittmittel zurück bleibe. Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung laut des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 erneut der größte Drittmittelgeber der deutschen Hochschulen sei.
Die Bundesregeriung unterstreicht, dass das große Engagement des Bundes für die Hochschulen eine stabile und ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder nur ergänzen, aber nicht ersetzen könnte. Gleichwohl seien Drittmittel neben einer ausreichenden Grundfinanzierung von großer Bedeutung für Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie seien ein unverzichtbares Element des wissenschaftlichen Wettbewerbs und der Profilbildung der zentralen Akteure im deutschen Wissenschaftssystem. Drittmittel trügen zur Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und zur Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems bei.
Welches Verhältnis zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung im Einzelnen sinnvoll sei, richte sich nach den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule. Forschung an Hochschulen werde in Deutschland über Grundmittel wie auch über Drittmittel finanziert. Im Allgemeinen könne die Finanzierungsquelle eines Forschungsanliegens deshalb allein keine Aussagekraft über dessen Qualität besitzen. Innerhalb eines wissenschaftsgeleiteten wettbewerblichen Verfahrens dagegen sei die Einwerbung von Drittmitteln selbstverständlich einer von mehreren Indikatoren für die Beurteilung von Forschungsleistungen.
Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass sie ihr Engagement zugunsten der Hochschulen in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut habe. Seit 2005 habe der Bund seine Mittel für die Hochschulen mehr als verdreifacht - zum Beispiel für die Finanzierung zusätzlicher Studienplätze und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die Verbesserung der Lehre oder die Unterstützung von Spitzenforschung an Hochschulen. Und auch in dieser Legislaturperiode werde die Bundesregierung diesen Weg weiter gehen und die Hochschulen stärken.
Die Bundesregierung stellt zudem klar, die Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) durch Bund und Länder müsse von der Projektförderung des Bundes an Hochschulen unterschieden werden. Die DFG sei die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland und sei, wie die Projektförderung des Bundes, der wettbewerblichen Auswahl der besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verpflichtet. Die Finanzierung von DFG-Projekten erfolge im Rahmen der jeweils gültigen Bewirtschaftungsgrundsätze.
Quelle: Deutscher Bundestag