Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland deutlich reduziert werden
Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland deutlich reduziert werden. Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine entsprechende Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Mit der von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eingebrachten Gesetzesänderung erhalten die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder mehr Kontrollbefugnisse als bisher. Der Austausch zwischen den Behörden wird verbessert, die Länder können sich künftig einer bundesweiten Datenbank bedienen. So wird Transparenz über den Einsatz von Antibiotika in Mastbetrieben geschaffen. Die Behandlungshäufigkeit von Antibiotika in jedem einzelnen Betrieb wird künftig bundesweit erfasst und bewertet, bei Überschreitung des Durchschnittes folgen Prüf- und Handlungsverpflichtungen. Diese Maßnahmen werden zu einer deutlichen Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes führen, sei es durch Maßnahmen des Tierhalters und des Tierarztes im Kontext des Arzneimitteleinsatzes, oder durch Maßnahmen des Tiermanagements und der Tierhaltung, die einen Antibiotikaeinsatz vermeiden.
Es muss alles getan werden, um den Antibiotika-Einsatz insgesamt zu reduzieren
, betonte Bundesministerin Aigner am Donnerstag in Berlin. Die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes setzt an den entscheidenden Stellen an. Ich bin sicher: Diese Reform wird ihr Ziel nicht verfehlen. Voraussetzung ist, dass die Länder mitziehen und die neuen Vorschriften dann auch umfassend kontrollieren.
Aigner betonte, bei der AMG-Novelle handele es sich um eine der tiefgreifendsten und ehrgeizigsten Reformen der Tierarzneimittel-Gesetzgebung. Wenn die für die Kontrollen zuständigen Länder und der Bund an einem Strang ziehen, können wir den Einsatz von Antibiotika in Deutschland innerhalb weniger Jahre deutlich senken.
Jeder Einsatz von Antibiotika, ob in der Human- oder der Tiermedizin, fördere automatisch auch die Entstehung und Verbreitung resistenter Keime. Antibiotika-Resistenzen sind eine Gefahr für die Gesundheit. Deshalb müssen wir dem übermäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln Einhalt gebieten. Das geht nur, wenn wir das Problem an der Wurzel packen – und zwar vor Ort in jenen Betrieben, in denen es nötig ist.
Gegenüber dem BMELV hatte die ADR im August 2012 zu dem damaligen Entwurf Stellung genommen und dabei auf bereits bestehende Systeme zur Erfassung der Antibiotikamengen verwiesen. Außerdem wurde kritisiert, dass Tierhalter pauschal diskriminiert und die Qualifikation der Tierärzteschaft angezweifelt wird. Weiterhin, so die ADR, erfordert eine Diagnose häufig eine dem Stand der Wissenschaft gerecht werdende Therapie. Alles andere widerspricht dem veterinärmedizinischen Ethos. Schließlich wurde angemerkt, dass die Rolle der in der Tiermedizin eingesetzten Antibiotika bei der Bildung von Resistenzen wissenschaftlich nicht belegt ist. Mehr zum Thema unter: www.bmelv.de/dartund www.adr-web.de (Stellungnahmen)
Quelle: BMELV/ADR