27.11.2015rss_feed

Entlastung für kleine und mittlere Schlachtbetriebe

Künftig dürfen handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten. Im Zuge der Anpassung der Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts wird das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben.

Etwa fünf Prozent der deutschlandweit rund 5000 Schlachtbetriebe sind handwerklich strukturiert. Für diese 250 Betriebe wird das ansonsten geltende Verbot, Vieh im Schlachtraum auch zu zerlegen und zu verarbeiten, aufgehoben werden. Dies entspricht den Ergebnissen einer EU-Inspektion kleiner und mittlerer Betriebe in Deutschland. Die entsprechende Verordnung, die Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmitttelhygienerechts, soll im März 2016 in Kraft treten.

Quelle: BMEL