EU genehmigt Beihilferegelung für Deutschland in Höhe von 20 Mrd. Euro
Die Europäische Kommission hat am 19. April 2022 bekannt gegeben, dass sie die Beihilferegelung genehmigt hat, mit der Deutschland vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland bis zu 20 Mrd. EUR für die Unterstützung von Unternehmen aller Wirtschaftszweige bereitstellen will. Etwaige Beihilfen sind in ihrer Höhe begrenzt. Für Unternehmen aus dem Agrarsektor, der Fischerei und der Aquakultur liegt der Höchstbetrag bei 35.000 EUR.
Unterstützt werden können Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen mit Ausnahme der Finanzbranche, sofern sie von der derzeitigen geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind, und zwar durch:
- direkte Zuschüsse,
- Steuer- oder Zahlungsvergünstigungen,
- rückzahlbare Vorschüsse,
- Bürgschaften,
- Darlehen,
- Eigenkapital und
- Hybridfinanzierung.
Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt (vgl. ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_22_1949).
Dieser befristete Krisenrahmen sieht vor, dass die Mitgliedstaaten folgende Arten von Beihilfen gewähren können:
- Beihilfen begrenzter Höhe in jeglicher Form: für von der Krise betroffene Unternehmen, die in Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur tätig sind, Beihilfen von bis zu 35.000 EUR je Unternehmen, und für betroffene Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen jeweils bis zu 400.000 EUR,
- Liquiditätshilfen in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen und
- Beihilfen zur Entschädigung für die höheren Energiepreise.
Die Beihilfen können in jeglicher Form gewährt werden. Sie sollen die Unternehmen, insbesondere energieintensive Unternehmen (definiert als ein Unternehmen, dessen Energiebeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % seines Produktionswertes belaufen), von einem Teil der Mehrkosten entlasten, die ihnen aufgrund der außergewöhnlich hohen Gas- und Strompreise entstehen. Die Gesamtbeihilfe je Empfänger darf sich zu keinem Zeitpunkt auf mehr als 30 % der beihilfefähigen Kosten oder mehr als 2 Mio. EUR belaufen. Wenn dem Unternehmen Betriebsverluste entstehen, können jedoch weitere Beihilfen erforderlich sein, um die Aufrechterhaltung der betreffenden wirtschaftlichen Tätigkeit zu gewährleisten. Daher sind die Beihilfeintensitäten bei energieintensiven Unternehmen höher, und die Mitgliedstaaten können diese Obergrenzen überschreitende Beihilfen von bis zu 25 Mio. EUR bzw. bei Unternehmen, die in besonders betroffenen Sektoren und Teilsektoren tätig sind, bis zu 50 Mio. EUR gewähren.
Der Befristete Krisenrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2022. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission vor Ablauf dieser Frist prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Außerdem wird die Kommission den Inhalt und den Anwendungsbereich des Rahmens während seiner Geltungsdauer vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf den Energie- und anderen Inputmärkten sowie der allgemeinen Wirtschaftslage fortlaufend überprüfen.
Link zur Pressemitteilung der KOM: Staatliche Beihilfen: Kommission gibt grünes Licht für deutsche Regelung von 20 Mrd. EUR zur Unterstützung von Unternehmen infolge der russischen Invasion der Ukraine
ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_2505
Quelle: Dr. Hans-Peter Schons (ADT)