EU notifiziert Tierwohlkennzeichnungsgesetz
Mit Ende der dreimonatigen Stillhaltefrist ist die Notifizierung des Entwurfs für ein Tierwohlkennzeichnungsgesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf EU-Ebene abgeschlossen. Der Entwurf muss nun, bevor er dem Bundestag zugeleitet werden kann, noch final zwischen den Ressorts abgestimmt und im Kabinett beschlossen werden. Erarbeitet wird derzeit außerdem die dazugehörige Verordnung, in der unter anderem die konkreten Anforderungen und die Kriterien für die einzelnen Stufen beschrieben werden. Wenn hier ein Entwurf vorliegt, geht dieser – wie zuvor das Gesetz – in die Ressort-, Länder- und Verbändebeteiligung. Die Verordnung unterliegt einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages.
Der gesamte Rechtsetzungsprozess soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass Mitte/Ende 2020 die ersten gekennzeichneten Produkte zu kaufen sein können. Die Markteinführung nimmt Zeit in Anspruch, weil die Ferkel gemäß der Bedingungen des Tierwohlkennzeichens erst aufgezogen werden müssen. Das dauert länger, als wenn nur die Stallhaltung in den Blick genommen wird.
Kriterien werden zunächst für Schweine erarbeitet, weitere Nutztierarten wie Geflügel oder Rinder folgen. Die Kriterienerarbeitung für die verschiedenen Stufen des Tierwohlkennzeichens ist dabei jeweils individuell je Tierart vorzunehmen, da die Aufzucht, Haltung und Schlachtung von Schweinen nicht einfach übertragbar ist auf andere Nutztierarten.
Quelle: BMEL