EU-Tiergesundheitsrecht erfordert Änderungen in Milchviehbetrieben
Das neue EU-Tiergesundheitsrecht regelt seit April 2021 die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen. Das kann Milchkuhbetriebe u. a. zu BVD und BTV betreffen.
Seit dem 21. April 2021 gilt das EU-Tiergesundheitsrecht, das Vorschriften und Vorgaben zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen beinhaltet. Das neue
Recht ist bereits im März 2021 in Kraft getreten und soll das alte, zergliederte gemeinschaftliche EU-Tierseuchenrecht vereinheitlichen. Alte und neue Bestimmungen wurden im EU-Tiergesundheitsrecht gebündelt. Am 21. April 2021 muss es nun, nach einer fünfjährigen Übergangszeit, endgültig in den Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen.
Quelle: Elite