EU-Kommission erleichtert nationale GVO-Anbauverbote
EU-Mitgliedstaaten dürfen zukünftig den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Gebiet ohne wissenschaftliche Begründung verbieten. >>>
Quelle: LIDEU-Mitgliedstaaten dürfen zukünftig den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Gebiet ohne wissenschaftliche Begründung verbieten. >>>
Quelle: LID