04.05.2015rss_feed

Kritik am Antibiotika-Monitoring

Bereits seit 2014 sollen Landwirte dokumentieren, welche Antibiotika bei welchen Tieren und wie lange eingesetzt wurden. Dieses Antibiotika-Monitoring soll dazu dienen, die Ausbreitung multiresistenter Keime zu reduzieren.

Nach Recherchen verschiedener Medien scheint die kürzlich veröffentlichte Statistik hierzu jedoch verfälscht zu sein. Sehr viele Betriebe haben noch keine Daten abgegeben und werden als Nicht-Antibiotika-Einsetzer gewertet. Diese Nicht-Melder führen nun dazu, dass der errechnete Durchschnittswert der Antibiotika-Gabe sinkt, denn die Betriebe fließen mit dem Wert 0 in die Statistik ein. Der fehlerhaft niedrige Durchschnittswert setzt nun gerade die korrekten Landwirte, die fristgerecht gemeldet haben, in ein schlechtes Licht.

Bundesagrarminister Schmidt ist sich des Problems bewusst und appellierte diesbezüglich an die Länder, die Auswertungsverfahren nachzubessern und das Meldesystem konsequent umzusetzen.

Quelle: DGfZ


Hintergrundinformationen zu diesem Thema:

Die QS GmbH erklärt Antibiotikamonitoring - Unterschiede zwischen QS- und BVL-Kennzahlen

Am 1. April 2015 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die ersten Kennzahlen, den Median und das 3. Quartil zum Antibiotikaeinsatz in der Masttierhaltung veröffentlicht. Die Werte unterscheiden sich von den Kennzahlen, die im Rahmen des QS-Antibiotikamonitorings berechnet und quartalsweise kommuniziert werden.

Unterschiedliche Datenbasis und Berechnungsgrundlagen

Die Unterschiede zwischen den von QS berechneten und den BVL-Kennzahlen liegen einerseits darin begründet, dass QS und HIT für die Berechnung auf eine unterschiedliche Datenbasis zurückgreifen. Andererseits werden für die Berechnung des Therapieindex (QS) bzw. der Therapiehäufigkeit (HIT) unterschiedliche Angaben zu den Tierzahlen genutzt. Für Landwirte sind sowohl die von der zuständigen Behörde halbjährlich mitgeteilten Therapiehäufigkeiten als auch die vom BVL veröffentlichten Kennzahlen von Relevanz. Anhand dieser Angaben müssen sie überprüfen, ob sie eine der Kennzahl überschritten haben und mit zusammen mit ihrem Tierarzt beraten, welche Maßnahmen zur Antibiotikareduktion eingeleitet werden können.

Im Gegensatz dazu, werden den Landwirten im Rahmen des QS-Antibiotikamonitorings die Informationen zum Antibiotikaeinsatz einmal pro Quartal zur Verfügung gestellt. Mithilfe des Therapieindex haben alle Landwirte und Tierärzte im QS-System die Möglichkeit, ihren Antibiotikaeinsatz mit dem Durchschnitt aller Betriebe zu vergleichen. Gleichzeitig helfen ihnen die Informationen dabei, ihren Antibiotikaeinsatz zu bewerten und entsprechend weiter zu optimieren. Im letzten Quartal konnte der Therapieindex für die meisten Mastbetriebe im QS-System (Schwein, Geflügel und Kalb) berechnet werden. Dieser kann nur für Betriebe ermittelt werden, für welche die Daten vollständig für einen Zeitraum von 6 Monaten vorliegen.

Eine Übersicht zu den unterschiedlichen Kennzahlen I und II im QS-Antibiotikamonitoring und der staatlichen HIT-Datenbank finden Sie hier.

Aktuelles aus dem QS-Antibiotikamonitoring

Betriebe, die ihrer Meldeverpflichtung nicht nachkommen, verlieren ihre Lieferberechtigung ins QS-System. Dahingehend wurden am 1. April 2015 insgesamt 1.493 Schweinehaltende und 24 geflügelhaltende Betriebe im QS-System gesperrt. Die Sperrung der Betriebe wird seitens QS erst aufgehoben, wenn die fehlenden Informationen in der Datenbank vorliegen.

Damit nur geprüfte Daten an die HIT-Datenbank übermittelt bzw. dort korrigiert werden können, prüft QS momentan alle Daten in der Antibiotikadatenbank auf Plausibilität. In diesem Zusammenhang hat QS Fehler und nicht plausible Angaben bei der Dateneingabe identifizieren können und Bündler und Tierärzte darum gebeten, die Daten noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Quelle: QS-GmbH