05.03.2019rss_feed

Fleisch, das aus rituellen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung stammt, darf nicht das europäische Bio-Logo tragen

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag (26.02.2019) entschieden, dass Fleisch aus ritueller Schlachtung, bei der das Tier vorher nicht betäubt wurde, nicht das europäische Bio-Siegel tragen darf. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Vorschriften des Unionsrechts die Anbringung des EU-Bio-Logos auf Produkten, die von Tieren stammen, die Gegenstand einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung waren, nicht gestatten.

Der Gerichtshof hebt hervor, dass das Ziel der Unionsvorschriften über die ökologische/biologische Kennzeichnung darin besteht, das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch/biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse zu wahren und zu rechtfertigen, und dass es wichtig ist, darauf zu achten, dass die Verbraucher die Sicherheit haben, dass die Erzeugnisse, die das EU-Bio-Logo tragen, auf das die Frage des vorlegenden Gerichts in Wirklichkeit abzielt, tatsächlich unter Beachtung der höchsten Normen, u. a. im Bereich des Tierschutzes, erzeugt wurden.

Quelle: curia.europa/DGfZ