Fleisch, Milch und Eier kaum mit kritischen Rückstandsmengen belastet
… Fleisch, Milch, Eier und Honig sind nur in geringem Umfang mit Rückständen von Tierarzneimitteln sowie hormonell oder antibakteriell wirksamen Substanzen belastet. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-mittelsicherheit (BVL) nach der Auswertung von Untersuchungsdaten. Wie im Jahr 2004 wies auch 2005 lediglich jede 500. untersuchte Probe tierischer Herkunft Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen auf. Bei den Untersuchungen werden sowohl unverarbeitete tierische Lebensmittel wie auch Proben lebender Tiere analysiert. Die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den Bundesländern erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet und für die Berichterstattung an die Europäische Kommission zusammengestellt.
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 407.360 Untersuchungen an 49.679 Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Bundesländer haben damit die Zahl der Untersuchungen gegenüber 2004 um 16 Prozent erhöht. Darüber hinaus wurden über 250.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht. Insgesamt wurde auf 706 Stoffe geprüft.
Hormonell wirksame Stoffe
Bei einem von 483 untersuchten Mastschweinen wurde Nandrolon gefunden. Nachuntersuchungen des betroffenen Betriebs ergaben dort keine Hinweise auf eine illegale Anwendung des Hormons.
Tierarzneimittel-Rückstände
Bei mittels Dreiplatten-Schnelltests auf Tierarzneimittelrückstände untersuchten Proben waren 0,12 Prozent (296 von 251.941 Proben) positiv. Mithilfe dieses Verfahrens kann das Vorhandensein von Tierarzneimittelrückständen nachgewiesen werden, nicht jedoch eine Überschreitung von Hoechstmengen. Zu diesem Zweck werden spezifische analytische Methoden eingesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass im Jahr 2005 in jeder 400. untersuchten Probe die vorgeschriebenen Hoechstmengen für Antibiotikarückstände überschritten wurden (34 von 13.551 Proben).
Das seit 1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde in weniger als 0,1 Prozent der Proben (7 von 8.186 Proben), das verbotene Antibiotikum Metronidazol in rund 0,03 Prozent der Proben nachgewiesen (1 von 3.611 Proben).
Lasalocid und Nicarbazin wurden in je einer von 209 bzw. 264 Eierproben ermittelt. Bei Legehennen dürfen diese gegen Darmparasiten wirkenden Stoffe nicht eingesetzt werden.
Bei zwei Kälbern wurde Phenylbutazon und bei einem Schwein Diclofenac nachgewiesen. Insgesamt wurden auf Phenylbutazon 4.681 und auf Diclofenac 1.548 Proben untersucht. Beide Stoffe wirken entzündungshemmend. Ihre Anwendung ist bei Nutztieren verboten.
926 Proben wurden auf das Vorhandensein von Dexamethason untersucht. Der zu den Glokokortikoiden zählende Stoff wirkt entzündungshemmend und dämpft das Immunsystem. Bei einem Schwein und einem Rind wurden Rückstände oberhalb der
Hoechstmenge gefunden.
Schwermetalle und chlororganische Verbindungen Schlachttiere und tierische Erzeugnisse wurden auch 2005 auf Rückstände von Umweltkontaminanten wie Schwermetalle und chlororganische Verbindungen geprüft. Bei Wildschweinen wurden bei 5 von 47 Proben DDT-Konzentrationen über der gesetzlichen Hoechstmenge festgestellt. Außerdem wurde in einer von 60 Wildschweinproben beta-HCH (Hexachlorcyclohexan) und bei einer anderen gamma-HCH (Lindan) nachgewiesen. Von 466 Rinderproben war eine mit PCB oberhalb der Hoechstmenge belastet. Eine Überschreitung der Rückstandshöchstmengen für Cadmium wurde bei vier Proben von Rindern, bei zwei von Schweinen und bei einer von einem Pferd festgestellt (7 von 1.749 Proben). Bei vier Prozent der untersuchten Forellen und rund zwei Prozent der untersuchten Karpfen wurde Malachitgruen festgestellt.
Malachitgruen ist ein Farbstoff und Desinfektionsmittel, dessen Anwendung in der EU in Aquakulturen verboten ist, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Bis auf eine Probe waren in allen 153 untersuchten Eierproben Dioxine nachweisbar. Bei einer Probe wurde die Hoechstmenge überschritten.
Hintergrundinformationen
Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach dem Lebensmittelrecht. Für die Kontrollen sind die Bundesländer verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Auch von Futter und Wasser können Proben genommen werden. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest, sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt die Ergebnisse an die EU-Kommission.
Hintergrundinformation zum BVL
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 420 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.
Quelle: BVL
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 407.360 Untersuchungen an 49.679 Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Bundesländer haben damit die Zahl der Untersuchungen gegenüber 2004 um 16 Prozent erhöht. Darüber hinaus wurden über 250.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht. Insgesamt wurde auf 706 Stoffe geprüft.
Hormonell wirksame Stoffe
Bei einem von 483 untersuchten Mastschweinen wurde Nandrolon gefunden. Nachuntersuchungen des betroffenen Betriebs ergaben dort keine Hinweise auf eine illegale Anwendung des Hormons.
Tierarzneimittel-Rückstände
Bei mittels Dreiplatten-Schnelltests auf Tierarzneimittelrückstände untersuchten Proben waren 0,12 Prozent (296 von 251.941 Proben) positiv. Mithilfe dieses Verfahrens kann das Vorhandensein von Tierarzneimittelrückständen nachgewiesen werden, nicht jedoch eine Überschreitung von Hoechstmengen. Zu diesem Zweck werden spezifische analytische Methoden eingesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass im Jahr 2005 in jeder 400. untersuchten Probe die vorgeschriebenen Hoechstmengen für Antibiotikarückstände überschritten wurden (34 von 13.551 Proben).
Das seit 1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde in weniger als 0,1 Prozent der Proben (7 von 8.186 Proben), das verbotene Antibiotikum Metronidazol in rund 0,03 Prozent der Proben nachgewiesen (1 von 3.611 Proben).
Lasalocid und Nicarbazin wurden in je einer von 209 bzw. 264 Eierproben ermittelt. Bei Legehennen dürfen diese gegen Darmparasiten wirkenden Stoffe nicht eingesetzt werden.
Bei zwei Kälbern wurde Phenylbutazon und bei einem Schwein Diclofenac nachgewiesen. Insgesamt wurden auf Phenylbutazon 4.681 und auf Diclofenac 1.548 Proben untersucht. Beide Stoffe wirken entzündungshemmend. Ihre Anwendung ist bei Nutztieren verboten.
926 Proben wurden auf das Vorhandensein von Dexamethason untersucht. Der zu den Glokokortikoiden zählende Stoff wirkt entzündungshemmend und dämpft das Immunsystem. Bei einem Schwein und einem Rind wurden Rückstände oberhalb der
Hoechstmenge gefunden.
Schwermetalle und chlororganische Verbindungen Schlachttiere und tierische Erzeugnisse wurden auch 2005 auf Rückstände von Umweltkontaminanten wie Schwermetalle und chlororganische Verbindungen geprüft. Bei Wildschweinen wurden bei 5 von 47 Proben DDT-Konzentrationen über der gesetzlichen Hoechstmenge festgestellt. Außerdem wurde in einer von 60 Wildschweinproben beta-HCH (Hexachlorcyclohexan) und bei einer anderen gamma-HCH (Lindan) nachgewiesen. Von 466 Rinderproben war eine mit PCB oberhalb der Hoechstmenge belastet. Eine Überschreitung der Rückstandshöchstmengen für Cadmium wurde bei vier Proben von Rindern, bei zwei von Schweinen und bei einer von einem Pferd festgestellt (7 von 1.749 Proben). Bei vier Prozent der untersuchten Forellen und rund zwei Prozent der untersuchten Karpfen wurde Malachitgruen festgestellt.
Malachitgruen ist ein Farbstoff und Desinfektionsmittel, dessen Anwendung in der EU in Aquakulturen verboten ist, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Bis auf eine Probe waren in allen 153 untersuchten Eierproben Dioxine nachweisbar. Bei einer Probe wurde die Hoechstmenge überschritten.
Hintergrundinformationen
Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach dem Lebensmittelrecht. Für die Kontrollen sind die Bundesländer verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Auch von Futter und Wasser können Proben genommen werden. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest, sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt die Ergebnisse an die EU-Kommission.
Hintergrundinformation zum BVL
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert bei bestimmten Aufgaben die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 420 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.
Quelle: BVL