13.05.2013rss_feed

FN-Beirat Zucht tagte in Münster

- Verein Deutscher Hengsthalter als neue FN-Anschlussorganisation -

Anlässlich der Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Münster hat der Beirat Zucht verschiedene Beschlüsse gefasst. Dazu gehört unter anderem die Entscheidung über den Antrag des Vereins Deutscher Hengsthalter als FN-Anschlussorganisation. Der Beirat verabschiedete außerdem die Empfehlungen zu Veterinärstandards bei Körungen für Deutsche Reitpferdezuchten und berief eine Schiedskommission mit Tierärzten. Außerdem wurde in Münster über den Deckeinsatz ungeprüfter Hengste diskutiert.


Bereits im Herbst hatten Vertreter des Vereins Deutscher Hengsthalter ihr Anliegen bei den Zuchtverbänden vorgetragen. Jetzt wurde in Münster darüber abgestimmt, ob die Hengsthalter als Anschlussorganisation aufgenommen und damit mit einer Stimme im Beirat Zucht vertreten sind. Im Beirat Zucht stimmte die Mehrheit der Zuchtverbände für eine Aufnahme. In der FN-Mitgliederversammlung wurde der Verein Deutscher Hengsthalter dann als Anschlussorganisation aufgenommen. Wir haben nahezu alle Hengsthalter unter unserem Dach organisiert und wir wollen die Probleme gemeinsam mit den Zuchtverbänden anpacken. Da wir sehr nahe an der Basis und an den Züchtern sind, glauben wir, dass wir uns konstruktiv einbringen können, erklärte Thomas Casper (Donzdorf), Vorsitzender des Vereins Deutscher Hengsthalter.

 

Schiedskommission der Tierärzte berufen
Ein weiterer Beschluss des Beirats betrifft die Veterinärstandards bei Körungen. Konkretes Ergebnis einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zuchtverbände und der Tierärzte ist unter anderem ein einheitliches Formular, mit dem der Eigentümer im Vorfeld der Körung über bei dem jeweiligen Hengst durchgeführte Arthroskopien oder Operationen per Unterschrift informieren und gleichzeitig bestätigen muss, dass der Hengst auch keine Anzeichen von Weben oder Koppen zeigt. Ein einheitliches Protokoll über die klinische Untersuchung der Hengste nach der Vorauswahl zur Körung wird von den zugelassenen Körtierärzten bzw. Körtierärzteteams ausgefüllt. Ein Merkblatt gibt außerdem klare Hinweise für den Tierarzt, wie und wie viele Röntgenaufnahmen für die Körung anzufertigen sind. Der überwiegende Teil der Reitpferde betreuenden Zuchtverbände hatte die harmonisierten Vorgaben direkt umgesetzt. In Münster wurden diese Veterinärstandards bei Körungen für Deutsche Reitpferdezuchten nun noch offiziell verabschiedet. Im Anschluss wurde eine Schiedskommission berufen, die aus fünf Tierärzten besteht. Die Schiedskommission wird bei strittigen Befunden einberufen.

 

Deckeinsatz von ungeprüften Hengsten
Ein weiterer entscheidender Tagesordnungspunkt im Beirat Zucht war eine neue Regelung für den Deckeinsatz von ungeprüften Hengsten. Ab dem Körjahrgang Herbst 2014 sollen Hengste nur noch dann in das Hengstbuch I eingetragen werden können, wenn sie eine Hengstleistungsprüfung erfolgreich abgelegt oder wenigstens eine Veranlagungsprüfung erfolgreich absolviert haben. Eine entsprechende Regelung wird im Dezember des Jahres in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) verankert werden.

 

Änderungen der ZVO
Der Beirat Zucht hat Änderungen zu verschiedenen Bestimmungen in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) beschlossen. Eine der wesentlichen Änderungen ist die neue Leistungsprüfungskonzeption für Ponys-, Kleinpferde- und sonstige Rasse, die nun Bestandteil der ZVO ist. Die aktualisierte ZVO steht als CD ab Anfang Juni unter www.pferd-aktuell.de/zucht als Download bereit oder bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Abteilung FN-Service, Petra Schaffer, E-Mail fn@fn-dokr.de angefordert werden. Die Kosten betragen fünf Euro zuzüglich drei Euro Versandkosten.

Quelle: FN-press