FN will Ausnahme lebender Tiere aus Verbrauchsgüterkaufrecht erreichen
Hintergrund ist eine neue Warenkaufrichtlinie der EU
Wenn eine Privatperson ein Pferd von einem Unternehmer kauft, werden die Rechte des Käufers durch das sogenannte Verbrauchsgüterkaufrecht erneut gestärkt. Die EU hat im Jahr 2019 eine neue Warenkaufrichtlinie verabschiedet, die seitens der Mitgliedsstaaten bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. Diese Richtlinie privilegiert einerseits den Verbraucher, enthält aber auch die Möglichkeit, den Verkauf lebender Tiere aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht herauszunehmen. Dafür sprechen aus Sicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verschiedene Argumente.
Gemeinsam mit dem Ausschuss für Tierzucht-, Tierseuchen- und Tierschutzrecht der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht hat die FN einen zwölfköpfigen Expertenkreis aus Juristen, Tierärzten und Zuchtexperten einberufen. Dieser empfiehlt auf der Grundlage einer Analyse der Rechtsprechung der vergangenen beiden Jahrzehnte und der voranstehenden Argumente von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, lebende Tiere aus dem Anwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufs auszunehmen. Die Empfehlung wurde sowohl dem Bundesjustizministerium, das den Gesetzentwurf vorlegt, sowie zahlreichen Mitgliedern des Deutschen Bundetages, die über das Gesetz abstimmen, zugeleitet.
Quelle: FN/DGfZ