Horst Seehofer/Julia Klöckner: Wir ändern das Baugesetzbuch, damit mehr Tierwohl möglich ist
Zur Verbesserung des Tierwohls planen Bundeslandwirtschaftsministerin Dr. Julia Klöckner und der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, eine Änderung des Bau- und Planungsrechtes. Klöckner und Seehofer einigten sich auf einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass bei Um- bzw. Neubauten von Ställen kein Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan mehr vorgelegt werden muss, sofern der Tierbestand nicht erweitert wird. Julia Klöckner erklärt: "Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Verbesserungen müssen wir erleichtern. Deshalb werden wir bestehende Vorschriften im Baugesetzbuch ändern. Wir müssen die Zielkonflikte zwischen Bau-, Umweltgesetzen und mehr Tierwohl lösen und den Bauernfamilien Planungssicherheit geben. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für die Landwirte zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Wir wissen, dass sie dazu bereit sind. Wer investiert und Geld in die Hand nimmt, den wollen wir zudem unterstützen.
Julia Klöckner: Mehr Tierwohl darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Verbesserungen müssen wir erleichtern. Deshalb werden wir bestehende Vorschriften im Baugesetzbuch ändern. Wir müssen die Zielkonflikte zwischen Bau-, Umweltgesetzen und mehr Tierwohl lösen und den Bauernfamilien Planungssicherheit geben. Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für die Landwirte zukünftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Wir wissen, dass sie dazu bereit sind. Wer investiert und Geld in die Hand nimmt, den wollen wir zudem unterstützen. Dazu gehört auch, dass wir die Umbauten finanziell fördern – die Kosten für mehr Tierwohl kann nicht allein eine Bauernfamilie stemmen. Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen.
Horst Seehofer: Ein Teil der bestehenden Tierhaltungsanlagen im Außenbereich kann aufgrund der geltenden Rechtslage nicht ohne einen zeitaufwendigen Bebauungsplan oder einen Vorhaben- und Erschließungsplan modernisiert werden. Dies führt dazu, dass Verbesserungen dieser Anlagen, die dem Tierwohl dienen, unterbleiben, obwohl die Betreiber sie gern vornehmen würden. Daher wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorlegen, um Änderungen bestehender Tierhaltungsanlagen im Außenbereich, die dem Tierwohl dienen, zu privilegieren, wenn die Änderungen nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen. Dies entspricht einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
Quelle: BMEL