Futtermittel-Hersteller unterliegen künftig Zulassungspflicht - Anforderungen für Kontrollen der Betriebe werden verschärft
Aktionsplan Dioxin
: Verbraucherministerium setzt weitere Maßnahmen um
Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelketteauf den Weg gebracht.
Nach dem entsprechenden Verordnungsentwurf sollen künftig Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht nach strengen Kriterien unterworfen werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Futterfette produzieren, ihre Produktionsströme klar voneinander trennen. Fette und Öle, die für die Herstellung von Futtermitteln, Lebensmitteln oder Arzneimitteln bestimmt sind, dürfen nicht in derselben Anlage hergestellt werden wie Fette, die in der industriellen Produktion, zum Beispiel bei der Papierherstellung, eingesetzt werden. Die neue Verordnung mindert das Risiko, dass Rohstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke unbeabsichtigt miteinander vermischt werden können. Die Trennung der Produktionsströme ist ein weiterer wichtiger Baustein des Aktionsplans. Wir setzen alle geplanten Maßnahmen mit Hochdruck um und erhöhen so die Sicherheit der Futtermittelkette
, erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Aigner im Vorfeld der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz, die am Mittwoch in Jena beginnt.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme wurden nun die Auflagen für Eigenkontrollen der Mischfuttermittelhersteller durch rechtsverbindliche Vorgaben präzisiert. Die Betriebe sind demnach verpflichtet, Zutaten vor der Verwendung auf ihre Reinheit und Sicherheit zu untersuchen. Dabei wird unter anderem auf Dioxin, Furane oder dioxinähnliche Stoffe getestet. Erst wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen, darf mit der Herstellung des Mischfuttermittels begonnen werden. Die Untersuchungen erfolgen in Risikokategorien, die besonders kritische Stoffe stärker unter die Lupe nehmen. Fettsäuren müssen beispielsweise vor der Verwendung ausnahmslos, das heißt zu 100 Prozent, überprüft werden. Gleiches gilt für Einzelfuttermittel, die nicht in der nationalen Positivliste aufgeführt sind. Sie unterliegen ebenfalls einer vollständigen Untersuchungspflicht ohne jede Ausnahme. Stoffe, bei denen das Risiko einer Kontamination geringer ausfällt (z.B. reine Pflanzenöle aus Ölmühlen oder Fischerzeugnisse) müssen je nach Risikoklasse jeweils zu 50 Prozent bzw. zu 20 Prozent untersucht werden. Verstöße gegen die Kontrollpflichten vor der Einmischung der Zutaten in das Mischfuttermittel werden nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
In ihrem Aktionsplan
hatte Aigner als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal umfangreiche Maßnahmen vorgestellt. Mehr als die Hälfte dieser Maßnahmen, die auf Seiten des Bundes geplant sind, sind durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bereits in der Umsetzung. Es gibt in Deutschland in Zukunft schärfere Kontrollen, eine dichtere Überwachung und höhere Auflagen für Lieferanten
, so Aigner. Weitere Schritte folgen: Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) befindet sich bereits in der Ressortabstimmung. Die Novelle sieht insbesondere zusätzliche Informationspflichten für die Behörden vor.
Deutschland setzt sich auch auf europäischer Ebene mit Nachdruck für die hohen Verbraucherschutzstandards in der Futtermittel- und Lebensmittelproduktion ein
, betonte Aigner. Zwischenzeitlich gebe es Vorschläge für eine europäische Zulassungspflicht von Futterfettherstellern. Konkrete Überlegungen für verpflichtende Eingangsuntersuchungen bei bestimmten Futtermitteln liegen ebenfalls vor.
Die erste Gesetzesinitiative hatte das Bundeskabinett bereits im Februar beschlossen, darunter die Meldepflicht für private Labore. Diese sollen künftig bedenkliche Messergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futtermitteln und Lebensmitteln automatisch den zuständigen Überwachungsbehörden melden. Des weiteren wird mit der Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt werden. Dazu werden alle gemeldeten Daten in einen bundesweiten Datenpool eingespeist und alle drei Monate ausgewertet. (BMELV)