Genossenschaftliche Milchverarbeitung
Die genossenschaftliche Milchverarbeitung hat sich grundsätzlich bewährt. Diese Einschätzung äußert die Bundesregierung in einer Antwort (18/13433) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Zur Begründung heißt es, dass der Anteil der dem Genossenschaftsbereich zugeordneten Milchverarbeitung stabil bei rund zwei Dritteln liege und eine sehr lange Tradition habe. Trotz bestehender Möglichkeiten könne keine signifikante Aufgabe der Mitgliedschaft in Molkereigenossenschaften zugunsten einzelvertraglicher oder in Erzeugerorganisationen gebündelten Lieferverhältnissen festgestellt werden. Kritisch eingeschätzt wird hingegen die Praxis zur Festsetzung der Erzeugerpreise auf Basis der von den Molkereien im Vormonat erzielten Verwertungserlöse. Dadurch trügen nur die Milcherzeuger das Preisänderungsrisiko. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zeige Ansatzpunkte zur Überarbeitung der Lieferbedingungen im Milchbericht 2017
auf. Die Gestaltung der Lieferbeziehungen liege aber in der Verantwortung der Marktbeteiligten.
Quelle: Dt. Bundestag