Gerichtsentscheid vom OVG Münster: Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Das Töten von männlichen Eintagsküken bleibt erlaubt. Die Brütereien verstoßen nicht gegen das Tierschutzgesetz. Damit scheitert erneut der NRW-Agrarminister Johannes Remmel (Grüne) vor Gericht.
Lesen Sie die ganze Meldung HIER.
Quelle: AHO