14.10.2010rss_feed

Haftung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen geklärt

Die Vertragsstaaten des Cartagena-Protokolls für biologische Sicherheit einigten sich über die Haftung im Fall von Schäden durch den grenzüberschreitenden Transport von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). >>>

Quelle: LID