27.01.2014rss_feed

HLP: Prüfung eigener Hengste noch 2014 möglich

- Zuchtverbände: Änderung greift noch nicht in diesem Jahr -

Die Warmblut-Zuchtverbände unter dem Dach der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) haben sich Ende 2013 mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Hengstleistungsprüfungsanstalten künftig keine bei ihnen stationierten Warmbluthengste mehr prüfen dürfen. Dieser Beschluss entspricht dem Wunsch der Verbände und Hengsthalter nach Chancengleichheit aller Kandidaten. Allerdings tritt diese Änderung in diesem Jahr noch nicht in Kraft, da noch Diskussionsbedarf besteht, sondern frühestens 2015.


Seit Jahren kritisieren einige Zuchtverbände und Hengsthalter, dass es den Prüfstationen erlaubt ist, auch eigene, Pacht- oder zuvor bei den Stationen eingestallte und ausgebildete Hengste zu prüfen. Dies gilt sowohl für Privathengste als auch für Landbeschäler. Mit dieser Praxis soll bald Schluss sein, denn kurz vor Weihnachten 2013 einigten sich die Zuchtverbände darauf, das Prüfen der eigenen Reitpferdehengste nicht mehr zu gestatten. Theo Leuchten, Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht, erläutert: Um gleiche Prüfungsbedingungen für alle Hengste zu schaffen, ist es notwendig, dass alle in eine fremde Umgebung und zu fremden Reitern kommen. Wir wollen den Vorwurf, ein Hengst profitiere von seinem Heimvorteil und erziele deshalb bessere Noten, aus der Welt schaffen. Um den Landgestüten und Privathengsthaltern Zeit zu geben, ihre Hengstleistungsprüfungen neu zu organisieren, greift die neue Regelung noch nicht in diesem Jahr.

Für das laufende Jahr 2014 treten einige Änderungen der HLP-Richtlinien in Kraft. So dürfen ab sofort auch Mitglieder der Reitpferde-Körkommissionen als Richter eingesetzt werden, sofern sie keinem Vorstand eines Zuchtverbandes angehören. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Turnierrichter-Qualifikation haben und in den Sachverständigenpool der FN berufen wurden.

Bei den Veranlagungs- und Hengstleistungsprüfungen gelten dieselben Bestimmungen der Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) wie bei der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO). Die LPO-Änderungen wurden für die HLP-Richtlinien übernommen. Auch weiterhin werden Hengste auf den Stationen stichprobenartig auf verbotene Medikation bzw. Doping untersucht. Neu ist der Fortfall des Wasserdurchritts als Prüfungsbestandteil. Der Aufwand des Trainings der jungen Hengste ist zu groß, die Aussagekraft hingegen gering, so dass sich die Verbände darauf geeinigt haben, den Wasserdurchritt ganz zu streichen, erläutert Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht.

Die statistische Auswertung der Veranlagungsprüfungen und 70-Tage-Tests 2013 bestätigt den rückläufigen Trend der vergangenen Jahre: Zwölf Prüfungen wurden durchgeführt, davon sieben in der Veranlagungsprüfung. 2012 waren es 15 Prüfungen. Im vergangenen Jahr wurden 327 Hengste geprüft, 38 weniger als 2012 (365). Während die Zahl der geprüften Hengste im 70-Tage-Test mit rund 130 annähernd gleich blieb, gab es ein deutliches Minus bei den Veranlagungstest: 196 Hengste stehen 232 Hengsten in 2012 gegenüber.

Weitere Informationen zu den Leistungsprüfungen sind auf der Internetseite www.pferd-leistungspruefung.de zu finden.

Quelle: fn-press