13.05.2019rss_feed

Infos zur Blauzungenkrankheit

Das Friedrich-Loeffler-Institut kommt in seiner Qualitativen Risikobewertung zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 26. April 2019 zum Ergebnis, dass das Risiko der BTV-8-Übertragung durch Gnitzen in den Monaten Dezember bis März vernachlässigbar, im April und November mäßig und in den übrigen Monaten, d.h. von Mai bis Oktober, hoch ist. Neuere Untersuchungsergebnisse aus Frankreich und Deutschland belegen zudem, dass sich noch nicht geborene Kälber in der Gebärmutter mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken können, sofern die Kuh keinen wirksamen Impfschutz hat. Die Aufnahme von Antikörpern des Muttertieres über die Biestmilch verhindert die Viruszirkulation im Blut der Kälber nicht. Durch derartige Kälber kann BTV-8 in freie Gebiete beim Verbringen dieser Tiere verschleppt werden. Daher müssen Kälber von Muttertieren, die zu Beginn der Trächtigkeit ohne wirksamen Impfschutz waren, zusätzlich im Labor auf das Vorhandensein von BTV untersucht werden, um dieses Risiko auszuschließen.


Die Blauzungenkrankheit ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankungen von Wiederkäuern und Kameliden, die weltweit bekämpft wird. Seit 2012 war Deutschland frei von dieser Tierseuche. Am 12. Dezember 2018 wurde das Virus erstmals in Deutschland im Landkreis Rastatt wieder festgestellt.

Eine Ansteckung empfänglicher Tiere kann sicher durch eine Impfung gegen das Virus verhindert werden. Wegen des Risikos, dass sich neben BTV-8 auch das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV-4) in Deutschland ausbreitet, sollten die Tiere gegen beide Serotypen geimpft werden. Die Pharmafirmen bieten zunehmend Kombinationsimpfstoffe gegen BTV-4 und BTV-8 an.

Quelle: FLI