30.03.2016rss_feed

Initiative Tierwohl: Rund 300 schweinehaltende Betriebe rücken von Warteliste nach

In Kürze werden die ersten schweinehaltenden Betriebe von der Warteliste zum Audit der Initiative Tierwohl zugelassen. Ersten Schätzungen zufolge können weitere 9 Millionen Euro im Rahmen der Initiative eingesetzt werden, wodurch zusätzlich etwa 300 Tierhalter teilnehmen können. Sobald die entsprechenden finanziellen Mittel freigegeben sind, rücken die Betriebe in der Reihenfolge der Warteliste nach.


Die betreffenden Betriebe werden mit der Tierzahl und den Kriterien zu den Audits zugelassen, die sie im Zuge der Anmeldung angegeben und ausgewählt haben. Die Entgelte für die einzelnen Kriterien bleiben unverändert. Für den Fall, dass die neu hinzukommenden Betriebe das Audit erfolgreich bestehen, besitzen sie für mindestens zwei Jahre, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018, eine Anspruchsberechtigung auf das Tierwohl-Entgelt. Die Frist liegt darin begründet, dass für alle teilnehmenden Betriebe (bisherige und nachrückende Betriebe) ab Mitte 2018 neue, einheitliche Vorgaben gelten und umgesetzt werden sollen. Um die Umstellung auf die neuen Vorgaben vornehmen zu können, wird die Laufzeit der nachrückenden Betriebe entsprechend verkürzt. Die ab Mitte 2018 geltenden Vorgaben der Initiative Tierwohl werden momentan erarbeitet.

Ab Mitte April 2016 werden die zur Auditierung in der Initiative Tierwohl zugelassenen Tierhalter von ihren landwirtschaftlichen Bündler über das weitere Vorgehen informiert. Anschließend können sie den Zeitpunkt festlegen, ab wann sie die Tierwohl-Kriterien in ihren Betrieben umsetzen möchten. Der individuelle Umsetzungstermin für die Kriterien kann zwischen dem 28. April und dem 28. September 2016 frei gewählt werden. Ab dem angegebenen Umsetzungstermin – frühestens ab dem 28. April 2016 – werden dann in den Betrieben die Audits der Initiative Tierwohl durchgeführt.

Die Initiative Tierwohl hat eine aktualisierte Fassung des Handbuchs für Schweine-Schlachtbetriebe veröffentlicht. Neben den Teilnahmebedingungen für Schlachtunternehmen enthält das Programmhandbuch praktische Erläuterungen zu den regelmäßigen Mengenmeldungen, Informationen zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung sowie erste Informationen zu der erweiterten Befunddatenerfassung Schwein. Die aktuelle Version des Programmhandbuchs für Schlachtbetriebe finden Sie hier.

Quelle: QS-GmbH