17.11.2010rss_feed

Interview zum Thema Tiertransporterte: „Alles kein Hexenwerk“

Alle Transporteure, die QS-Tiere befördern, benötigen ab dem 1. Januar 2011 eine QS-Zulassung. Viehhandelsbetriebe, Schlachtunternehmen und Landwirte, die externe Transporteure zur Beförderung der Tiere einsetzen, können ab dann QS-zugelassene Tiertransporteure einsetzen. Damit schließt QS eine Lücke in der Systemkette. Schon seit Anfang 2009 bietet QS die zertifizierung an.
In dieser zweijährigen Vorbereitungsphase war die zertifizierung freiwillig. Ab 2011 wird sie nun zur Pflicht und das nicht nur für Tier-transporteure, sondern auch für Schlachtunternehmen mit eigenem Fuhrpark. Patrick Steinke, Geschäftsführer des Deutschen Vieh- und Fleischerhandelsbundes e. V. in Bonn, schätzt im Interview die neue Regelung ein.

Lesen Sie mehr dazu im QS-Infobrief November 2010.

Quelle: QS