Isofluran - Landwirte sollen Vollnarkose selbst durchführen können – Voraussetzung ist die Erlangung eines Sachkundenachweises
Das Bundeskabinett hat sich am 8. Mai mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration befasst. Der Gesetzgeber hatte vergangenes Jahr beschlossen, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern.
Hintergrund:
Die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen
(FerkBetSachkV) ermöglicht die Durchführung der Vollnarkose mit Isofluran durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen.
Das sieht die Verordnung konkret vor:
Um den Sachkundenachweis zu erlangen, müssen zunächst Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehören:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- erforderliche Zuverlässigkeit
- einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln
Zudem sieht die Verordnung folgende Voraussetzungen zur Erlangung des Nachweises vor:
- einen theoretischen Lehrgang
- eine theoretische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang
- eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes im Anschluss an den theoretischen Teil
- eine praktische Prüfung im Anschluss an die Praxisphase
Zum weiteren Zeitplan:
Die Verordnung wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet und soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.
Wie fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration?
Grundsätzlich unterstützt und forciert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anwendung der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration durch vielfältige Maßnahmen:
- Bereits Ende November 2018 hat Bundesministerin Klöckner die Schlacht- und Verarbeitungswirtschaft sowie den Einzelhandel im Rahmen eines Runden Tisches dazu gedrängt, alle drei Alternativen zu akzeptieren und entsprechend gemästete Tiere aufzunehmen und zu vermarkten.
- Ebenfalls Ende November hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Narkosemittel Isofluran für die Anwendung bei der Ferkelkastration zugelassen. Damit ist dieses Arzneimittel auch ohne Umwidmung durch den Tierarzt anwendbar;
- Haushaltsmittel für die Unterstützung von Ferkelerzeugern zur Beschaffung von Narkosegeräten stehen zur Verfügung, die dazu erforderlichen Fördergrundsätze werden derzeit erarbeitet;
- Im laufenden Jahr (2019) und im Jahr 2020 sind Informationspakete geplant, um sicherzustellen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher sachlich über die tierschutzrelevanten Fragestellungen in der Sauenhaltung und der Schweinemast – insbesondere zu den Alternativen zur Ferkelkastration - informieren können.
Quelle: BMEL