Jagdverband fordert Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat in einem Positionspapier die zeitnahe Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz gefordert. Dies würde nicht dazu führen, dass der Wolf grundsätzlich bejagt werden könnte, da der Wolf weiterhin streng geschützt bleibt. Doch würde durch die Aufnahme eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen für den Wolf auf Grundlage des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.
In Brandenburg und Südwestdeutschland hatte es zuletzt die Forderung nach bewaffneten Eingreiftrupps, die über Behörden installiert werden, gegeben. Der DJV lehnt dies ab. Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, muss immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, alles andere wäre ein inakzeptabler Eingriff ins Eigentumsrecht
, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Schutzstatus des Wolfs überprüft werden soll. Zudem soll ein Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickelt werden. Der DJV begrüßt dies grundsätzlich und verweist darauf, dass man bereits mehrfach praktikable Lösungen besonders im Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen gefordert hat. Dabei ist ein Wolf nach Ansicht des DJV bereits verhaltensauffällig, wenn er mehrfach in Siedlungsnähe auftaucht oder es zu verstärkten Nahkontakten kommt.
Quelle: Vetion