10.07.2012rss_feed

Kabinett beschließt Einschränkung der Privilegierung im Außenbereich

Große gewerbliche Tierhaltungsanlagen sollen in Deutschland künftig von der Privilegierung im Außenbereich ausgenommen werden. Eine entsprechende Anpassung von § 35 Baugesetzbuch sieht der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden vor, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat. Davon betroffen sind gewerbliche Tierhaltungsanlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz durchgeführt werden muss. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird damit der Bau solcher Anlagen zwar nicht generell ausgeschlossen; allerdings müsse vor der Errichtung ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt werden. Wir tragen den vielfach geäußerten Wünschen der Kommunen Rechnung und sorgen dafür, dass die Gemeinden in Zukunft deutlich mehr Einfluss auf die Standortwahl jener Tierhaltungsbetriebe nehmen können, die in der Gesellschaft zu den meisten Konflikten geführt haben, unterstrich Ressortchefin Ilse Aigner. Sie betonte zugleich, dass die Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen von der Neuregelung unberührt bleibe. Der Deutsche Bauernverband (DBV) übte deutliche Kritik.

Quelle: ADR