Keine Lockerung, sondern Verschärfung des bestehenden Rechts bei Klonfleisch
Der heute auf der Tagesordnung stehende Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel stellt eine deutliche Verschärfung zum gegenwärtig geltenden Recht dar
.
Nicht nur Lebensmittel von geklonten Tieren selbst, sondern auch die ihrer Nachkommen können, wenn überhaupt, nur nach einem strengen Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden", betonte Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ende Juni in Luxemburg. Nach geltendem Recht sind nur die Lebensmittel von geklonten Tieren und nicht die ihrer Nachkommen erfasst. Die vorliegende Regelung ist somit deutlich strenger als die bestehenden Vorschriften. Lebensmittel bedürfen grundsätzlich keiner Zulassung vor dem Inverkehrbringen, für Klonfleisch gilt dies vor dem Hintergrund der Novel Food Verordnung nicht. >>>
Quelle: BMELV