10.11.2008rss_feed

Klassische Züchtungsverfahren dürfen nicht patentiert werden

DBV wendet sich in Beschwerdeverfahren um Tomatenpatent an Europäisches Patentamt

Kreuzung und Selektion prägen seit Jahrhunderten die deutsche Züchtung. Es darf nicht sein, dass diese bekannten und bewährten Methoden durch Garnierung mit technischen Elementen patentierbar werden. Mit deutlichen Worten wandte sich der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, im Verfahren um die sogenannte Schrumpeltomate an die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA). Er wies deutlich darauf hin, dass die freie Nutzung herkömmlicher Züchtungsverfahren elementar wichtig für den Züchtungsfortschritte in der Landwirtschaft ist.

Dieser Grundsatz gilt auch für die Hybridzüchtung, die im aktuellen Verfahren G1/08 zur Schrumpeltomate zur Diskussion steht. Vergleichbar dem sogenannten Brokkolipatent, bei dem der DBV ebenfalls deutlich Stellung bezogen hat, muss das Europäische Patentamt auch die Frage klären, wie patentierbare technische Verfahren von nicht patentierbaren klassischen Züchtungsverfahren abzugrenzen sind. Dr. Born stellte klar, dass zur Züchtung neuer Sorten der Züchter auf alle herkömmlichen Zuchtmethoden freien Zugriff haben müsse. Deswegen habe der Gesetzgeber ausdrücklich ein Verbot der Patentierung von im wesentlichen biologischen Verfahren festgeschrieben. Angesicht aktueller Patenterteilungen würde dieser Grundsatz jedoch immer weiter aufgeweicht, beklagte Born. Dies sei eine mehr als besorgniserregende Entwicklung. Die Formulierungen der EU-Biopatent-Richtlinie dürften nicht soweit ausgedehnt werden, dass schon durch die Verwendung einzelner technischer Elemente die Patentierung eines Kreuzungs- oder Selektionsverfahrens und möglicherweise aller damit hergestellten Tiere oder Pflanzen möglich würde.

Der DBV forderte in diesem Zusammenhang erneut die Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Justiz auf, sich für eine Novellierung der Biopatent-Richtlinie einzusetzen. Es müsse endlich sichergestellt werden, dass das bestehende Sortenschutzrecht, welches in der Pflanzenzüchtung schon jetzt die Rechte des Züchters am geistigen Eigentum im ausreichenden Maße schützt, gestärkt und nicht weiter untergraben wird, forderte Born.

Quelle: DBV