Korrektur zur Menge abgegebener Antibiotika in der Tiermedizin
Aufgrund fehlerhafter Angaben eines pharmazeutischen Unternehmers müssen die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 3. August veröffentlichten Daten zu den in Deutschland 2015 abgegebenen Mengen an Antibiotika in der Tiermedizin an einigen Stellen korrigiert werden. Nach Neuauswertung der Daten ergibt sich folgendes Bild: In Deutschland hat sich die Gesamtmenge der von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegebenen Menge an Antibiotika zwischen den Jahren 2011 und 2015 von 1.706 auf 805 Tonnen mehr als halbiert (minus 53 Prozent). Von 2014 zu 2015 ging die Gesamtmenge der abgegebenen Antibiotika um 433 Tonnen (35 Prozent) zurück. Die Abgabemengen für Antibiotika mit besonderer Bedeutung für den Menschen sind nicht – wie bei der ersten Auswertung 2016 ermittelt – angestiegen, sondern leicht gesunken.
Die Hauptabgabemengen bilden, wie in den vergangenen Jahren, Penicilline mit etwa 299 Tonnen (t) und Tetrazykline mit etwa 221 t, gefolgt von Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 82 t, Sulfonamiden mit 73 t und Makroliden mit 52 t. Fenicole wurden, wie bereits in den Vorjahren, zu etwa 5 t abgegeben. Von den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuften Antibiotikaklassen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials) wurden im Vergleich zum Vorjahr 2014 ebenfalls geringere Mengen abgegeben (rund 10,6 t Fluorchinolone und 3,6 t Cephalosporine der 3. und 4. Generation). Die Abgabe von Fluorchinolonen hat damit erstmals um 1,8 t (15 %) abgenommen. Die Zunahme im Zeitraum von 5 Jahren beträgt allerdings 2,4 t (29 %). Die Abgabemengen von Cephalosporinen der 3. und 4. Generation gingen von 2014 bis 2015 leicht um 0,1 t (3 %) auf 3,6 t zurück.
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.
Seit dem Jahr 2011 muss die pharmazeutische Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgeben, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor. Weitere Informationen, Tabellen und Abbildungen unter BVL.
Quelle: BVL