Künftig dürfen auch Pferde eingeäschert werden
Die Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes weitet die bereits bestehende Ausnahmemöglichkeit zur Einäscherung von Heimtieren auf Pferde aus
Am 2. März 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes beschlossen. Damit dürfen Pferde in Deutschland künftig in einem Tierkrematorium eingeäschert werden.Mit der Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes kommen wir dem Wunsch vieler Pferdehalter nach, die Tiere nach ihrem Tod in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Bislang gab es diese Ausnahmemöglichkeit, die für Heimtiere schon lange besteht, für Pferde nicht,
erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.
Hintergrund
Pferde sind grundsätzlich beseitigungspflichtig; sie dürfen aber zukünftig, wie z.B. Heimtiere, in einem Tierkrematorium verbrannt werden. Durch die Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes wird diese Möglichkeit unter der Voraussetzung, dass die zuständige Behörde dies genehmigt, eröffnet. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz wird aufgrund der seit März 2011 anzuwendenden EU-Verordnung zu Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte aktualisiert. Als tierische Nebenprodukte werden alle vom Tier stammenden Reststoffe bezeichnet, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.
Quelle: BMEL