17.02.2023rss_feed

Kupierverbot: BMEL arbeitet an Verschärfungen

Für Sauenhalter könnte es künftig deutlich schwieriger werden eine Ausnahmegenehmigung für das Schwanzkupieren zu erhalten.

Das Bundeslandwirtschaftsminis­terium (BMEL) arbeitet derzeit an einer tierschutzgesetzlichen Regelung, die das Kupieren von Ringelschwänzen beim Schwein künftig unter behördlichen Ausnahme-Er­laubnisvorbehalt stellen soll. Noch in diesem Frühjahr sollen erste ­Vorschläge zur Änderung des Tierschutzgesetzes präsentiert werden. Wie der Vorbehalt, den es beispielsweise beim Kürzen der Schna­bel­spitzen von Legehennen bereits gibt, im Detail aussehen wird, wird derzeit geprüft, so eine Sprecherin des BMEL gegenüber SUS.

Quelle: susonline