Kupierverbot: BMEL arbeitet an Verschärfungen
Für Sauenhalter könnte es künftig deutlich schwieriger werden eine Ausnahmegenehmigung für das Schwanzkupieren zu erhalten.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) arbeitet derzeit an einer tierschutzgesetzlichen Regelung, die das Kupieren von Ringelschwänzen beim Schwein künftig unter behördlichen Ausnahme-Erlaubnisvorbehalt stellen soll. Noch in diesem Frühjahr sollen erste Vorschläge zur Änderung des Tierschutzgesetzes präsentiert werden. Wie der Vorbehalt, den es beispielsweise beim Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen bereits gibt, im Detail aussehen wird, wird derzeit geprüft, so eine Sprecherin des BMEL gegenüber SUS.
Quelle: susonline