Landwirte benötigen Befähigungsnachweis für Tiertransporte
Die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen weist erneut darauf hin, dass LandwirtInnen, die ihre Nutztiere transportieren möchten, einen Befähigungsnachweis sowie eine Transportzulassung benötigen. Das betrifft HalterInnen von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen sowie teilweise von Pferden, die ihre Tiere zu einem wirtschaftlichen Zweck transportieren. Ein seit 2007 erworbener berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt oder ein Hochschulstudium im Bereich Landwirtschaft oder Tiermedizin ersetzt den geforderten Nachweis.
Quelle: vetion