Lebensmittelenzyme: Einheitliche Zulassung in der EU, aber keine Kennzeichnung für Gentechnik
Am 20. Januar 2009 trat eine neue EU-Verordnung in Kraft, mit der die Zulassung von Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen EU-weit harmonisiert wird. Einschneidende Änderungen gibt es bei Enzymen, die bisher in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt waren. Besondere Auflagen für Enzyme, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, gibt es nicht. Sofern diese Mikroorganismen im fertigen Enzympräparat nicht mehr vorhanden sind, ist eine gentechnik-spezifische Kennzeichnung nicht erforderlich. Mit Hilfe gentechnisch hergestellter Mikroorganismen gewonnenen Enzyme werden vor allem in der Käseherstellung eingesetzt, in Backwaren und bei der Saftgewinnung, bei Wein und in der Stärkeverzuckerung. >>>