Mehr Tierschutz und Planungssicherheit in der Sauenhaltung
Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 8. Februar im Bundesgesetzblatt verkündet
Die neuen Regelungen sind ein großer Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich wird damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
- Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
- max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.
Diese Anforderungen setzen neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein.
Um die Landwirte auch bereits vorzeitig bei der Umstellung auf die neuen Verordnungsanforderungen zu unterstützen, hatte Bundesministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für den Stallumbau aufgelegt
Quelle: BMEL