MKS in Großbritannien: EU verhängt differenziertes Exportverbot
Die Seuche war am Freitag auf einer Farm in der englischen Grafschaft Surrey ausgebrochen. Die EU-Kommission hat vorübergehende Schutzmaßnahmen beschlossen, um die von den britischen Behörden eingeleiteten Maßnahmen zu unterstützen. Danach dürfen Lebendtiere, die mit dem Virus infiziert werden können, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine, nicht mehr ausgeführt werden. Gleichzeitig dürfen andere EU-Staaten kein Lebendvieh mehr nach Großbritannien exportieren. Großbritannien wurde zum Hochrisikogebiet erklärt. Um die wirtschaftlichen Folgen zu mildern, sind von dem Exportverbot bestimmte sichere Tierprodukte ausgenommen. Das betrifft Produkte, die vor dem 15. Juli hergestellt wurden oder mit einem Hitze-Verfahren behandelt wurden, das das Virus abtötet. Lebensmittel, die in Großbritannien hergestellt wurden aber von Tieren außerhalb des Landes stammen, dürfen ebenfalls weiterhin exportiert werden. Lebendtiere und Tierprodukte aus Nordirland können weiter ausgeführt werden, sofern sie über die nötigen Gesundheitsnachweise verfügen und die Veterinärbehörden des Empfängerlandes drei Tage zuvor informiert wurden. Am Mittwoch den 8. August um 14.00 Uhr wird der Ständige Ausschuss der EU für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit in einer Sondersitzung die Seuchensituation prüfen.
Quelle: Animal Health online