25.03.2015rss_feed

Neu: Schafe dürfen ökologische Vorrangflächen beweiden!

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungs­verordnung bringt die Bundesregierung Erleichterungen für schaf- und ziegenhaltende Betriebe auf den Weg.

Lesen Sie mehr auf: www.topagrar.com

Quelle: Topagrar.com