Neue EU-Öko-VO schreibt Schmerzmittelbehandlung bei operativer Kastration vor
Am 18.09.2008 wurden im Amtsblatt die lange erwarteten Durchführungsvorschriften zur VO 834/2007 veröffentlicht. Sie stellt die Arbeitsgrundlage für alle Biobetriebe in der Union dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Ebergeruchsbehandlung sind die Vorgaben in Artikel 18 von besonderer Bedeutung: eine betäubungslose Kastration ist zukünftig verboten. Da die Bestimmungen von EU-Verordnungen unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gelten, müssen sich die EU-Bioverbände zügig auf ein Verfahren verständigen, denn für die betäubungslose Kastration ist keine Übergangsfrist vorgesehen; sie gilt ab 01.01.2009.
In Deutschland haben Experten eine Bewertung der derzeit diskutierten Verfahren vorgenommen und diese in Form einer Sachstandsanalyse erneut bestätigt.
Nach Meinung von Marktexperten, wird die Auflage zu einer weiteren Verteuerung der Produktion führen. Angesichts einer angespannten Marktlage- nicht nur für konventionell erzeugte Schweine - kann dies Marktanteile kosten. Es sei denn, die Mehrkosten können an den Verbraucher weitergereicht werden. Und das ist mehr als unwahrscheinlich.
In Deutschland haben Experten eine Bewertung der derzeit diskutierten Verfahren vorgenommen und diese in Form einer Sachstandsanalyse erneut bestätigt.
Nach Meinung von Marktexperten, wird die Auflage zu einer weiteren Verteuerung der Produktion führen. Angesichts einer angespannten Marktlage- nicht nur für konventionell erzeugte Schweine - kann dies Marktanteile kosten. Es sei denn, die Mehrkosten können an den Verbraucher weitergereicht werden. Und das ist mehr als unwahrscheinlich.
Auf der Basis der Sachstandsanalyse haben sich die Tierschutzreferenten der Länder bereits für eine Schmerzbehandlung ausgesprochen.
Quelle: ZDS