Neue HLP-Richtlinien erfordern Änderungen der ZVO
Die Eintragungsbestimmungen für Hengste in das Hengstbuch I mussten inhaltlich an das neue HLP-System angepasst werden. Die Ergebnisermittlung der Hengstleistungsprüfung erfolgt nun nicht mehr mittels Index-System, sondern anhand der wissenschaftlich abgesicherten Zuchtwertschätzung. Daher werden gemäß ZVO frühestens Hengste im dritten Lebensjahr in das Hengstbuch I eingetragen, die in einer 70-tägigen Leistungsprüfung im HLP-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 80 Punkte und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine dressurbetonte
beziehungsweise springbetonte
Endnote von 8,0 und besser erreicht haben.
Auch die Kombination aus 30-tägiger Veranlagungsprüfung und Turniersporterfolgen bleibt weiterhin möglich. Hier müssen die Hengste zusätzlich zur Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressur-, Spring oder Vielseitigkeitspferdes im Veranlagungsprüfungs-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 80 Punkte und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine dressurbetonte
beziehungsweise springbetonte
Endnote von 8,0 und besser erreicht haben. Die Zuchtverbände werden die Änderungen, die sich durch die neue HLP ergeben, auch in ihre eigenen Satzungen und Zuchtbuchordnungen aufnehmen. Dabei bleibt es jedem Zuchtverband überlassen, höhere Leistungsanforderungen für die Einstufung in das Hengstbuch I für sein Zuchtprogramm festzulegen.
Die aktualisierte ZVO steht auf der Internetseite www.pferd-aktuell.de unter Zuchtverbandsordnung zum Download bereit.
Quelle: FN