12.11.2015rss_feed

Neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Wissenschaftliche Stellen an Universitäten und Forschungseinrichtungen sollen nicht mehr in so starkem Maß befristet werden wie bisher. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6489) vor. Eine im Jahr 2011 durchgeführte Evaluation zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) hatte Hinweise ergeben, dass der Anteil von Befristungen - insbesondere über sehr kurze Zeiträume - ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war, noch vertretbar erscheint, schreibt die Bundesregierung. Zudem hätten sich bei einzelnen Regelungen des Gesetzes in der Anwendung Auslegungsprobleme gezeigt.


Mit dem Änderungsgesetz soll - sei es durch Neuregelungen, sei es durch eine stärkere Konturierung bestehender Regelungen - Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegengetreten werden, ohne die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Unsachgemäße Kurzbefristungen sollen im neuen Gesetz künftig unterbunden werden.

Bei der sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung soll die Befristungsdauer so bemessen werden, dass sie der angestrebten Qualifizierung, wie zum Beispiel dem Erwerb eines Doktortitels, angemessen ist. Bei der Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sich die Laufzeit an der Dauer der Mittelbewilligung orientieren. Möglich sind Verträge bis zu sechs Jahren, in Ausnahmen bis zu neun Jahren. Unsachgemäße Kurzbefristungen sollen im WissZeitVG dadurch in Zukunft unterbunden werden, dass die individuellen Vertragslaufzeiten durch grundsätzliche Orientierungspunkte zur Vertragsdauer ergänzt werden.

Kürzere Verträge bleiben dennoch als Ausnahme im Einzelfall möglich, wenn es gute Gründe gibt. Als Beispiel führt die Bundesregierung verschiedene Fälle an. Kurze Befristungen seien auch weiterhin sinnvoll, wenn jemand nach einem Drei-Jahresvertrag mit seiner Publikation, seiner Doktorarbeit oder seinem Projekt fast fertig sei oder eine Überbrückung zu einer Anschlussbeschäftigung brauche. Denn grundsätzlich ermögliche das WissZeitVG mit seinen Fluktuationen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal einen laufenden Zustrom neuer Ideen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Zentrales Ziel sei es, zu Gunsten des wissenschaftlichen Nachwuchses planbare und verlässliche Karrierewege zu schaffen und Deutschland so für den wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiver zu machen.

Quelle: Dt. Bundestag