21.06.2021rss_feed

Niedersächsischer Weg schafft hier und jetzt mehr Natur- und Artenschutz

Der Niedersächsische Weg - Allianz für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz - ist ein einmaliger Erfolg, Politik geht hier einen ganz neuen Weg. Betroffene Verbände und Interessengruppen werden eingebunden, für den Interessenausgleich zwischen den Beteiligten ist das ein Riesen-Gewinn.

Für die Ergebnisse und beschlossenen Maßnahmen haben alle Partner Zugeständnisse gemacht. Aber diese Einigung ist historisch einmalig und alle finden sich darin wieder. Natur- und Artenschutz hat in Niedersachsen einen in seiner bisherigen Geschichte nie gekannten Stellenwert.

Einige Vereinbarungen im Überblick:

Rahmenbedingungen für einen landesweiten Biotopverbund
In der Bilanzierung und Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds werden die vielen Landschaftselemente benannt, die zur Vernetzung der Biotope beitragen können. Es wurden Kriterien erarbeitet, um ein Biotop zum Verbund zu zählen. Zudem werden Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Biotopverbunds zukünftig gefördert.

Die Vor-Ort Gebietsbetreuung legt die Aufgaben und Anforderungen für die bereits angekündigten 15 neuen Ökologischen Stationen in Natura 2000-Gebieten fest.

Ein erweitertes Beratungsangebot zum Biotop- und Artenschutz für die Landwirtschaft wurde entwickelt. Landwirt*innen erfahren hier, wie sie mit z.T. einfachen Mitteln mehr Natur- und Artenschutz auf ihren Flächen umsetzen können. Die Beratung erstreckt sich auch auf passende Fördermöglichkeiten.

Schneller zu mehr ökologischer Landwirtschaft
Die Vertragspartner haben sich auf ambitionierte Ausbauziele geeinigt: 10 Prozent ökologischer Landbau in Niedersachsen bis 2025 und sogar 15 Prozent bis 2030. Diesen Prozess unterstützt das Land mit einem umfangreichen Bündel an zusätzlichen Beratungs- und Förderangeboten. Auf den landeseigenen Flächen wird der Umbau zu einer ökologischen Bewirtschaftung verbindlich vorgegeben. Auch eine klimaschonende Bewirtschaftung soll finanziell gefördert werden.

Naturnahe Ufer für Flüsse und Bäche
Für die Neugestaltung von Gewässerrandstreifen wurde ein Gesamtpaket im Sinne der im Vertrag festgehaltenen Eckpunkte beschlossen (Änderung des WHG und Eckpunkte für die Verordnung zu Ausnahmen). Eine Besonderheit dabei ist die Einführung eines grünen Meters in Regionen mit besonders hoher Gewässerdichte, der mit einem Begrünungsgebot bzw. Pflugverbot bei Acker belegt ist. Darüber hinaus wurden für Futterbauflächen spezielle Regelungen getroffen.

Mehr Wildnis im Wald
Ab 2021wird schrittweise ein Wildnisgebiet Wälder im östlichen Solling (FFH-Gebiet 131) mit insgesamt 1.020 Hektar entwickelt. Das Gebiet liegt komplett eingebettet in andere Waldbereiche, so dass es keine störenden Randeffekte gibt. Mindestens die Hälfte der Buchenbestände sind über 150 Jahre alt. Damit ergibt sich ein großer, zusammenhängender Altholzkomplex und ein Refugium für Spechte, Käuze, Schwarzstorch, Wildkatze, Luchs und Fledermäuse sowie zahlreche Insekten-, Pilz- und Pflanzenarten.

Landwirte schützen Wiesenvögel
Der Wiesenvogelschutz hat mit der Vereinbarung einen neuen Rahmen erhalten. Zukünftig werden Landwirte freiwillig zum Schutz von Wiesenbrütern später mähen und Gelege- und Kükenschutz durchführen. Hierfür werden sie angemessen bezahlt. Das Programm des Landes zum Wiesenvogelschutz wird bis Ende 2021 vorgelegt werden.

Konsequente Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten, die ein Natura-2000-Gebiet sichern, und in Naturschutzgebieten ist auf Dauergrünland grundsätzlich untersagt und auf Ackerflächen zu reduzieren. Das Land wird bis Mitte 2021 konkrete und verbindliche Reduktionsziele für alle landwirtschaftlichen Flächen vorlegen.

Für alle Einschränkungen, die für die Landwirtschaft entstehen, wird es einen fairen Ausgleich geben.

Noch sind nicht alle Themen des Niedersächsischen Weges final bearbeitet worden. Offen sind noch die erweiterten Regelungen für den Erschwernisausgleich, und Vereinbarungen für die Verwendung von Europäischen Fördermitteln. Diese Punkte werden in den nächsten Wochen und Monaten bearbeitet. Auch die Programme und Förderdetails für Wiesenvogelschutz und Insektenvielfalt und die Details des Reduktionsprogramms für Pflanzenschutzmittel werden über das Jahr 2021 weiter ausgearbeitet und – wie im Niedersächsischen Weg fixiert - Ende 2021 vorgestellt. Punkt 15 der Vereinbarung, eine Einladung zum Dialog an Verbraucherschutzverbände, Lebensmittelhandel sowie weitere Akteure, musste aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden und wird so schnell wie möglich nachgeholt.

Der Niedersächsische Weg als breite Allianz aus Naturschutz, Landwirtschaft und Politik hat sich verpflichtet, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Die hierfür notwendigen Schritte und Maßnahmen werden auch weiterhin in Arbeitsgruppen diskutiert und beschlossen. Der erarbeitete Gesetzestext wurde von den Regierungsfraktionen CDU und SPD in den Landtag eingebracht und wird derzeit im Ausschuss beraten und soll schnellstmöglich verabschiedet werden. Dabei soll ein fairer Ausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft gefunden und die Leistungen der Landwirte angemessen bezahlt werden.

Der Niedersächsische Weg ist eine in dieser Form bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Unterzeichner sind Ministerpräsident Stephan Weil, Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, Umweltminister Olaf Lies, der Präsident des Landvolkes Albert Schulte to Brinke, der Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Gerhard Schwetje, der Vorsitzende des BUND Niedersachsen Heiner Baumgarten und der Vorsitzende des NABU Niedersachsen Dr. Holger Buschmann.

Mehr Informationen zum Niedersächsischen Weg auf www.niedersachsen.de
und unter: www.artenretter-niedersachsen.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz