Novelliertes Arzneimittelgesetz tritt am 1. April 2014 in Kraft
Das novellierte Arzneimittelgesetz (AMG), mit dessen Hilfe der Antibiotikaeinsatz in der Nutztiermedizin eingedämmt werden soll, wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 1. April 2014 in Kraft. Bis dahin haben alle Beteiligten Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. So müssen die Länder regeln, wie die Therapiehäufigkeitsdaten gemeldet und erfasst werden. Dies könnte z.B. durch eine gemeinsame Stelle der Länder erfolgen. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzes ist eben die Erfassung der Therapiehäufigkeit. Auf dieser Basis wird ein Index erstellt. Weichen die Betriebe stark von dem Durchschnitt ab, sollen sie verpflichtet werden, Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Die Novelle finden Sie unter www.bmelv.de.
Quelle: Vetion