Novellierung auf das Maß der erforderlichen Harmonisierung beschränken
DBV-Präsidium positioniert sich zum Tierzuchtrecht
Bei der Novellierung des deutschen Tierzuchtgesetzes muss die erforderliche Harmonisierung mit dem EU-Recht im Maßstab 1:1 durchgeführt werden. Dies erklärte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR), dem Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS), der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) in einer Entschließung zur Neuordnung des Tierzuchtrechts. Die Verbände lehnen über das EU-Recht hinausgehende Änderungen des Tierzuchtrechtes ab, solange die Auswirkungen für die deutsche Tierzucht nicht eingehend geprüft sind. Das nationale Tierzuchtgesetz sei Grundlage für die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel und für aktiven Verbraucherschutz. Gleichzeitig werde ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherung der genetischen Qualität und Varianz geleistet.
In der Entschließung hebt der DBV die Notwendigkeit hervor, die genetische Vielfalt für eine nachhaltige Zuchtarbeit zu sichern. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen dazu seien jedoch unzureichend, da keine klaren Vorgaben zu Kosten, Umfang und Zielsetzung sowie zu Eigentums- und Verwertungsrechten gemacht werden. Außerdem warnen die Verbände ausdrücklich vor dem geplanten Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für die Durchführung einer objektiven, neutralen Leistungsprüfung. Hierdurch entziehe sich die Öffentliche Hand ihrer Verpflichtung für den Verbraucherschutz und für die Unterstützung der deutschen Wirtschaft. Darüber hinaus lasse der vorgelegte Entwurf nicht erkennen, inwieweit die Gleichbehandlung der in Deutschland tätigen in- und ausländischen Organisationen gewährleistet ist. Dieser Bereich sei entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Züchter.
Quelle: Pressestelle des Deutschen Bauernverbandes
Bei der Novellierung des deutschen Tierzuchtgesetzes muss die erforderliche Harmonisierung mit dem EU-Recht im Maßstab 1:1 durchgeführt werden. Dies erklärte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR), dem Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS), der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) in einer Entschließung zur Neuordnung des Tierzuchtrechts. Die Verbände lehnen über das EU-Recht hinausgehende Änderungen des Tierzuchtrechtes ab, solange die Auswirkungen für die deutsche Tierzucht nicht eingehend geprüft sind. Das nationale Tierzuchtgesetz sei Grundlage für die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel und für aktiven Verbraucherschutz. Gleichzeitig werde ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherung der genetischen Qualität und Varianz geleistet.
In der Entschließung hebt der DBV die Notwendigkeit hervor, die genetische Vielfalt für eine nachhaltige Zuchtarbeit zu sichern. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen dazu seien jedoch unzureichend, da keine klaren Vorgaben zu Kosten, Umfang und Zielsetzung sowie zu Eigentums- und Verwertungsrechten gemacht werden. Außerdem warnen die Verbände ausdrücklich vor dem geplanten Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für die Durchführung einer objektiven, neutralen Leistungsprüfung. Hierdurch entziehe sich die Öffentliche Hand ihrer Verpflichtung für den Verbraucherschutz und für die Unterstützung der deutschen Wirtschaft. Darüber hinaus lasse der vorgelegte Entwurf nicht erkennen, inwieweit die Gleichbehandlung der in Deutschland tätigen in- und ausländischen Organisationen gewährleistet ist. Dieser Bereich sei entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Züchter.
Quelle: Pressestelle des Deutschen Bauernverbandes