NRW: Pflichtuntersuchungen zum Schutz vor Schweinepest
Als erstes Bundesland macht Nordrhein-Westfalen im Rahmen seines Tierseuchenfrühwarnsystems Untersuchungen auf Schweinepest zur Pflicht. Damit will Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg zukünftig verhindern, dass es wie im Jahr 2006 zu einem Verschleppen der für Tiere hochansteckenden Seuche kommt, weil diese nicht rechtzeitig erkannt wird. Ab sofort müssen zwingend Ausschlussuntersuchungen durchgeführt werden, wenn es in einem Bestand zu erhöhten Tierverlusten kommt oder eine unklare fieberhafte Erkrankung auftritt. Die Untersuchungen sind für die Landwirte kostenlos und werden von der Tierseuchenkasse getragen. Wir betreten mit dieser Untersuchungspflicht Neuland in der Tierseuchenbekämpfung
, so Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg.
Die schrecklichen Bilder des letzten Krankheitsausbruchs haben gezeigt, dass wir so früh wie möglich in der Seuchenprävention ansetzen müssen. Da eine Schweinepestinfektion im Anfangsstadium leicht mit einer Grippe verwechselt werden kann, werden wir ab sofort kein Risiko mehr eingehen.
Für die Untersuchungen werden entweder eine repräsentative Zahl Blutproben überprüft oder aber verendete Tiere seziert. Parallel zur Schweinepest werden die Proben auch auf die ebenfalls für Schweine hochansteckende Aujeszkysche Krankheit untersucht. Diese Virusinfektion ist vor allem für Ferkel oft tödlich.
Die Schweinepest war zuletzt im März 2006 in den Kreisen Borken und Recklinghausen ausgebrochen und dauerte bis Ende Juni. Mehr als 120.000 Schweine mussten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung auf Anweisung der Europäischen Kommission getötet werden. In Spitzenzeiten waren vor Ort mehr als 450 Helfer im Einsatz.
Quelle: AHO