NRW: Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches Tötungsverbot hinsichtlich Eintagsküken
Mit Urteilen vom 30. Januar 2015 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden unter Vorsitz des Präsidenten Klaus Peter Frenzen entschieden, dass die Untersagung der in der Geflügelzucht vorzufindenden Praxis, wonach männliche Küken aus Legelinien getötet werden, einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf, die es bisher im geltenden Tierschutzgesetz nicht gibt. Klagen der Betreiber von Brütereien wurde damit stattgegeben.
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Quelle: justiz.nrw