Nutri-Score trat am 6. November in Kraft
Deutschland führt den Nutri-Score ein. Die entsprechende Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am Freitag, 6. November, in Kraft. Unternehmen können den Nutri-Score dann rechtssicher verwenden. Beim Nutri-Score zeigt eine fünfstufige, farbige Skala von A bis E, welche Nährwertqualität ein Produkt hat. Dazu werden der Energiegehalt sowie die Gehalte ernährungsphysiologisch günstiger und ungünstiger Nährstoffe miteinander verrechnet und der Skala zugeordnet. Die Farben Grün bis Rot helfen bei der Orientierung: Ein dunkelgrünes A trägt eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein rotes E.
Der Nutri-Score ist eine erweiterte Nährwertkennzeichnung und wird auf der Vorderseite von Verpackungen platziert. Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Auch in Frankreich oder Belgien ist der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Mit der Unterstützung vieler weiterer Mitgliedstaaten setzt sich das BMEL im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Einführung einer einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung in der EU ein. Ziel ist es, bei der Sitzung des EU-Agrarrats im Dezember gemeinsame Schlussfolgerungen der Mitgliedstaaten zu erreichen.
Die Einführung des Nutri-Score begleitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit einer umfassenden Informationskampagne für die Verbraucher und die Unternehmen. Unter www.nutri-score.de stehen Informationen, Expertenmeinungen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Publikationen zur Verfügung.
Quelle: BMEL/DGfZ