Ohne Ausweis kein Tiertransport durch die EU
Ab 2008 benötigen Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde zu einem wirtschaftlichen Zweck über 65 Kilometer transportieren, einen EU-konformen Befähigungsnachweis. Bis Ende 2007 können bestehende Befähigungsnachweise oder Bestätigungen der Landwirtschaftskammer nach dem bisherigen "Tiertransportgesetz Strasse" umgeschrieben werden, berichtet der österreichische Pressedienst AIZ am Donnerstag, 22. November. Die Befähigungsnachweise müssten bescheinigen, dass die Person Tier haltender Landwirt beziehungsweise auf dem Betrieb beschäftigt ist. Andernfalls sei ab 2008 ein entsprechender Ausbildungskurs mit anschließender Prüfung zu absolvieren, um den Befähigungsnachweis zu erhalten.
Zusätzlich müssen Personen, die Tiere über 65 Kilometer, aber unter acht Stunden transportieren, als Transportunternehmer für Kurzstrecken zugelassen sein. Diese Zulassung zum Transportunternehmer ist betriebsbezogen; pro Betrieb ist nur eine Zulassung erforderlich. Dies teilte laut AIZ die Landwirtschaftskammer Österreich mit.
Zusätzlich müssen Personen, die Tiere über 65 Kilometer, aber unter acht Stunden transportieren, als Transportunternehmer für Kurzstrecken zugelassen sein. Diese Zulassung zum Transportunternehmer ist betriebsbezogen; pro Betrieb ist nur eine Zulassung erforderlich. Dies teilte laut AIZ die Landwirtschaftskammer Österreich mit.
Quelle: AHO