Patentamt verweist bei neuem Tomaten-Patent auf Brokkoli-Entscheidung
Von Seiten des Europäischen Patentamts (EPA) in München ist noch keine endgültige Entscheidung zur Patentanmeldung EP 1026942 für kernlose Tomaten gefallen.
Darauf weisst der Förderverein Biotechnologieforschung e.V. (FBF) hin, nachdem in der Presse hierzu widersprüchliche Informationen zu lesen waren.
Die Patentprüfer des europäischen Patentamts hätten im Zusammenhang mit der Patentanmeldung deutlich gemacht, dass ein Teil der Patentansprüche gegen die Patentierung verstößt, da im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren beschrieben werden. >>>
Darauf weisst der Förderverein Biotechnologieforschung e.V. (FBF) hin, nachdem in der Presse hierzu widersprüchliche Informationen zu lesen waren.
Die Patentprüfer des europäischen Patentamts hätten im Zusammenhang mit der Patentanmeldung deutlich gemacht, dass ein Teil der Patentansprüche gegen die Patentierung verstößt, da im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren beschrieben werden. >>>